persönlich • engagiert • beraten

Die Kanzlei von Steuerberaterin Angela Bräuer

Unsere Kanzlei befindet sich im Essener Süden an der B224, nahe dem Autobahnkreuz Velbert Nord (A535 und der A44). In ruhiger Lage am Stadtrand mit ausreichenden Parkmöglichkeiten können Sie in gemütlicher Atmosphäre mit uns Ihre Vorstellungen und Anliegen erörtern.

Gerne suchen wir Sie auch in Ihren Geschäftsräumen auf, um Ihre Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung vor Ort zu fertigen. Wir sind immer da, wo wir gebraucht werden, um Ihre Steuerbelastungen langfristig zu minimieren.

Gegründet wurde die Kanzlei im Februar 2009 von Frau Steuerberaterin Angela Bräuer, die seit über 35 Jahren in der Steuerberatung tätig ist. Auf der Basis neuester technologischer EDV-Ausstattung betreuen Frau Bräuer und ihr Team ihre Mandanten motiviert und engagiert durch alle Branchen der Wirtschaft. Wir wachsen mit den wirtschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen.

Das Team um Frau Steuerberaterin Angela Bräuer besteht aus Bilanzbuchhaltern, Steuerfachangestellten, Bürokauffrauen und Auszubildenden und wird permanent durch Online- und Präsenzseminare fachlich weitergebildet. Realisiert werden für Sie die Steuervorteile auf dem neuesten Stand der Entwicklungen, weil wir stets die Effizienz unserer Dienstleistungen durch Information und Innovation steigern. Elektronisches Datenmanagement, digitales Belegbuchen, Steuerkonto-Online, elektronische Übermittlung der Steuererklärungen und digitale Archivierung sind Grundlagen unserer professionellen Beratungsleistung. So wird der Zeitaufwand für die Abwicklung der Belegerfassung so gering wie möglich gehalten, damit die wichtige Belegprüfung und Steueroptimierung immer im Vordergrund stehen kann.

Gründung

Durch Frau Bräuer
im Jahr 2009

Lage

Essener Süden

Kompetenz

Bilanz­buch­haltung
Steuer­fach­angestellte
Büro­kauf­leute

Strategie

Digitale Beratung
Effiziente Zusam­men­­arbeit

„Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierig für einen Mathematiker.“

Albert Einstein

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!“

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier

„Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906